1.1. Die im folgenden Dokument definierten Geschäftsbedingung der Apex IT AG, nachfolgend auch Apex IT genannt, gelten für alle Produkte, Dienstleistungen und Angebote.
1.2. Kunden werden im nachfolgenden Dokument als auch Vertragspartner bezeichnet.
1.3. Die in diesem Dokument angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von Apex IT zu ihren Vertragspartnern. Sie sind integrativer Bestandteil und können durch Produkt- bzw. Leistungsspezifische Geschäftsbedingungen ergänzt werden.
1.4. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch, selbst im Falle der Lieferung, nicht Vertragsbestandteil.
1.5. Mündliche Vereinbarungen, mündlichen Nebenabreden und/oder mündlich getroffene Zusagen werden zwischen Apex IT und dem Vertragspartner nicht getroffen.
1.6. Abweichungen und/oder Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder dem konkreten Vertrag bedürfen der Schriftform, sowie deren Genehmigung. Dieses gilt auch für diese Schriftformklausel.
2.1. Angebote der Apex IT sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen und Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich d.h. als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen. Bindendes Angebot ist die Bestellung des Vertragspartners sofern sie im Rahmen der Gültigkeit des Angebots erfolgt.
2.2. Apex IT kann die Bestellung des Vertragspartners nach ihrer Wahl innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen, dass sie dem Vertragspartner innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusendet oder die Dienstleistung entsprechend des vom Vertragspartners bestätigten Angebots ausführt.
3.1. Apex IT ist berechtig zur Erfüllung jeglicher mit dem Vertragspartner definierten Vertragsbestanteile Dritte beizuziehen.
3.2. Apex IT erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen gemäss dem aktuellen Stand der Technik und ist dafür besorgt, dass alle von ihrer Seite für die Erbringung der Leistungen notwendigen Bewilligungen vorliegen.
3.3. Apex IT kann keine Gewähr für die unterbrochene und korrekte Leistungserbringung übernehmen.
3.4. Apex IT untersteht in keiner Weise eines Weisungsrechts des Vertragspartners.
3.5. Apex IT steht es frei im Rahmen der Vereinbarend wie und mit welcher Infrastruktur sich die Erbringung der Leistung für den Vertragspartner sichergestellt.
3.6. Bei Datenübertragungseinrichtungen und Leistungen der Datenübertragungen ist Apex IT nicht für den Inhalt der übertragenen Informationen verantwortlich. Ebenso bei Leistung der Speicherung, Verarbeitung und Archivierung von Daten.
3.7. Mit Erbringung der Leistung bzw. Inbetriebnahme Meldung zeigt Apex IT dem Vertragspartner den Abschluss der für die Dienste notwendige Installation an und gibt gleichzeitig ihre bereitgestellten Dienste frei.
3.8. Mängel die durch den Vertragspartner festgestellt werden sind innert fünf Werktagen nach Erhalt der Inbetriebnahme Meldung bzw. der Leistungserbringung durch den Vertragspartner schriftlich zu melden, ansonsten gilt der Dienst in Betrieb genommen bzw. die Leistung als erbracht.
3.9. Bei einer Mängelrüge gilt der Dienst bzw. die Leistung so lange als nicht angenommen bis alle betriebsbehindernden Mängel beseitigt sind und die vereinbarte Leistung erbracht wird. Mindere Mängel sind innert angemessener Frist zu beheben.
4.1. Sollten für den Betrieb von Infrastruktur oder Erbringung von Leistungen beim Vertragspartner Lizenzen, Konzessionen, Genehmigungen oder Bewilligungen erforderlich sein, sind diese vom Vertragspartner einzuholen und aufrecht zu erhalten. Apex IT ist hierfür von jeglicher Verantwortung entbunden, sowie Schad- und Klaglos zu halten.
4.2. Für den Fall von Lizenzen, Konzessionen, Genehmigungen oder Bewilligungen hat der Vertragspartner dafür zu sorgen, dass Apex IT sämtliche dafür notwendige Dokumente Apex IT vorliegen, sowie entsprechende Vollmachten auszustellen um diese zu nutzen.
4.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich bei sämtlichen von Apex IT bezogenen Leistungen so zu nutzen dass weder Apex IT noch Dritte davon Schaden nehmen können.
4.4. Der Vertragspartner gewährt Apex IT bzw. von Apex IT beauftragten Ausführungsgehilfen während den üblichen Arbeitszeiten den erforderlichen Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten. Für Zugänge ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten hat der Vertragspartner, mit einer Vorlaufzeit von drei Werktagen, entsprechenden Lösung zu sorgen. Der Zugang hierfür wird durch Apex IT entweder schriftlich oder telefonisch koordiniert. Sämtliche für den Zugang erforderliche Aufwendungen gehen vollumfänglich zu Lasten des Vertragspartners.
4.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet Apex IT alle Informationen zu geben, die benötig werden um die entsprechenden vereinbarten Leistungen bzw. Dienste zu erbringen.
4.6. Sollten für Leistungen Bewilligungsverfahren notwendig sein, stellt Apex IT sämtliche Unterlagen dem Vertragspartner zur Verfügung, die den Umfang der durch Apex IT erbrachten Erfüllungsbestandteile abdecken. Der hierfür notwendige Aufwand kann von Apex IT in Rechnung gestellt werden.
4.7. Für durch den Vertragspartner beigestellte Infrastruktur bleibt der Vertragspartner vollumfänglich eigenverantwortlich. Ebenso für dessen Wartung und Unterhalt. Apex IT ist berechtig entsprechende Wartung bzw. Erneuerung einzufordern sowie die Ausführung von Leistungen zu unterbrechen bis diese auf Grund entsprechender Wartung und/oder Ersatz wieder möglich ist. Apex IT ist berechtig etwaige entstandene Kosten an den Vertragspartner zusätzlich in Rechnung zu stellen. Nichtdurchführung entbindet den Vertragspartner nicht von Kosten die durch (wiederkehrende) Leistungserbringung durch Apex IT verrechnet werden können. Vorzeitige Kündigungen von vertraglich vereinbarten Leistungen sind auch bei nicht Erbringbarkeit aufgrund fehlender/veralteter durch den Vertragspartner beigestellten Systeme ausgeschlossen und werden von Apex IT dem Vertragspartner vollumfänglich bis zum Ordentlichen Vertragsende in Rechnung gestellt. Apex IT ist berechtigt sämtliche ihr entstehenden Aufwendungen in diesem Zusammenhang dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
4.8. Für vom Vertragspartner beigestellte Infrastruktur ist der Vertragspartner dafür verantwortlich, das mindestens fünf Werktage vor der vertraglich vereinbarten Inbetriebnahme diese vollumfänglich für Apex IT zur Verfügung steht. Für eventuelle Verzögerungen und daraus resultierende Kosten ist der Vertragspartner verantwortlich. Bei Apex IT hierdurch entstanden Aufwendungen werden vollumfänglich an den Vertragspartner verrechnet.
4.9. Der Vertragspartner hat sicher zustellten, dass vom ihm beigestellte Ausrüstung jederzeit den geltenden nationalen Sicherheitsnormen entspricht und mit den Diensten von Apex IT kompatibel ist, sowie keine Störungen bei den Systemen von Apex IT verursacht.
4.10. Apex IT behält sich das Recht vor sämtliche Verbindungen zu allen Ausrüstungen zu unterbrechen, sofern diese ihrer Auffassung nach Todesfälle, Personen oder Sachschäden am Eigentum von Apex IT oder von dritten Verursachen.
5.1. Die für die Installation der Ausrüstung und deren Betrieb beim Vertragspartner von Apex IT benötigten Räumlichkeiten und die dafür nötige Stromzufuhr werden vom Vertragspartner unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
5.2. Der Vertragspartner gewährt der Apex IT entsprechend Zugang zu ihrer Ausrüstung um die Bereitstellung, sowie die Aufrechterhaltung der Leistung zu ermöglichen.
5.3. Die von Apex IT zur Leistungserbringung notwendige Ausrüstung innerhalb und Ausserhalb der Räumlichkeiten des Vertragspartners oder des Liegenschaftseigentümers bleiben vollumfänglich in der Verantwortung und im Eigentum von Apex IT.
5.4. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich am Standort der Infrastruktur für geeignete Umgebungsbedingungen zu sorgen. Die Raumtemperatur muss zwischen +5°C und maximal +30°C liegen, sowie die Luftfeuchte muss zwischen 10 – 80% relative Luftfeuchte, nicht kondensierend liegen.
5.5. Der Vertragspartner ist für durch unsachgemässe Bedingungen an der Ausrüstung entstandene Schäden vollumfänglich verantwortlich. Apex IT ist berechtig sämtliche in dem Zusammenhang stehende Aufwände dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
5.6. Die von Apex IT gestellte Ausrüstung ist nur für den vertraglichen Zweck zu verwenden.
5.7. Der Vertragspartner darf die Ausrüstung von Apex IT unter keinen Umständen verkaufen, belasten oder verpfänden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von Apex IT vermieten oder anderwärtig für Handelszwecke einsetzen.
6.1. Ordentlicher Unterhalt, Reparatur und Ersatz der vereinbarten Objekte sind die planbaren Aktivitäten an der Infrastruktur, der Ausrüstung und den Dienstleistungen von Apex IT, die zur Erbringung der Leistung nötig sind.
6.2. Apex IT ist für die Wartungs- und Unterhaltsarbeiten verantwortlich und sind, sofern nicht anderes schriftlich Vertraglich vereinbart, in den vereinbarten Entgelten von Apex IT enthalten. Ausgenommen hiervon sind Wartungen und Unterhalt an von Kunden beigestellten Systemen. Ausserordentlicher Unterhalt wird nach Aufwand verrechnet.
6.3. Unter ordentlichem Unterhalt werden insbesondere Routine Updates, Inspektionen, periodische Sichtkontrollen, Kontrollmessungen, Reinigungsarbeiten und allfällige Anpassungen an gesetzliche Vorschriften verstanden. Apex IT hat das Recht, bei notwendigen Unterhalts-, Reparatur- oder Änderungsarbeiten die Leistungserbringung kurzzeitig zu unterbrechen. Sie hat dabei auf die Interessen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen und ihn vorgängig über die Beeinträchtigung des Betriebes zu unterrichten. Apex IT entsteht dadurch keinerlei Ersatzpflicht.
6.4. Der Vertragspartner hat die Anlagen von Apex IT nur mit Einverständnis und von befugten Vertretern von Apex IT instand setzen, warten, aufrüsten oder testen zu lassen.
6.5. Vom Vertragspartner gewünschte Änderungen, Verlegungen oder deren Ersatz von im Eigentum von Apex IT befindlichen Ausrüstung, gehen die hierfür anfallenden Kosten inklusive der für Apex IT anfallenden Aufwendungen an den Vertragspartner über und werden ihm entsprechend in Rechnung gestellt.
7.1. Stellt der Vertragspartner bei der Verfügbarkeit der von Apex IT erbrachten Leistungen ein Störung fest, hat er umgehend dies dem Service Desk telefonisch oder durch das Ticketsystem zur Meldung zu bringen. Bei telefonischer Meldung erstellt der Service Desk erstellt aufgrund während des Gespräches ein entsprechendes Ticket erstellt. Erst durch Zustellung der Ticket-Eröffnungsmeldung gilt die Störung bei Apex IT als in Kenntnis gebracht.
7.2. Als Störung gelten sämtliche Umstände, welche die Nutzung der Vertragsleistung dauerhaft oder vorübergehend verunmöglichen, einschränken und/oder beinträchtigen. Hiervon unberührt bleiben durch Apex IT angekündigte Unterbrechungen im Zuge von notwendigen Wartungsarbeiten. Diese gelten nicht als Störungen, Mängel oder Beeinträchtigung.
7.3. Sind Störungen nicht durch Apex IT oder deren beauftragten Vertragserfüllungsgehilfen verursacht worden geht die Eingrenzung der Störung vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
7.4. Apex IT ist bemüht Störungen möglichst rasch zu bearbeiten und entsprechend Dringlichkeit eigenständig in ihrem Prozess der Lösung zu Priorisieren. Entsprechenden in SLAs definierte Wiederherstellungszeiten sind von dieser Klausel unberührt.
7.5. Störungen welche durch höhere Gewalt und/oder ausserhalb des Einflussbereichs von Apex IT entstanden sind setzen alle vereinbarten SLA Zeiten aus, bis diese wieder im Einflussbereich von Apex IT liegen. Apex IT ist hierfür Schad- und Klaglos zu halten.
7.6. Leistungserbringung durch Apex IT, speziell im Bereich Kommunikationsdienstleistungen, können durch Apex IT auch aus Datenschutzrechtlichen Gründen unterbrochen werden.
7.7. Für betrieblich notwendige Unterbrechungen von Diensten stehen dem Vertragspartner gegenüber der Apex IT keine Rückerstattungsansprüche zu.
8.1. Sofern für eine Leistungserbringung erforderlich nimmt der Vertragspartner zur Kenntnis und akzeptiert, dass Apex IT von Gesetzeswegen gezwungen sein kann, den Datenverkehr und Aktivitäten auf und zu ihren Systemen für einen bestimmten Zeitraum zu speichern und Überwachungsmassnahne durch gesetzlich berechtigte Stellen zuzulassen und technisch zu ermöglichen. Apex IT stellt diesfalls sicher, soweit dies möglich ist, dass einzig die berechtigte Stelle entsprechend Einsicht in die gespeicherten Daten erhält.
9.1. Die Versicherung der durch den Vertragspartner installierten System und Komponenten ist Sache des Vertragspartners.
9.2. Der Vertragspartner garantiert, dass die bei Apex IT untergebrachten Anlagen Gegen alle Gefahren, einschliesslich Wasser-, Feuer- und Unfallschäden, Blitzschlag, Beschädigung durch Überspannung, Geschäftsausfall usw. Versichert sind.
9.3. Der Vertragspartner garantiert, dass beim Vertragspartner durch Apex IT untergebrachte Anlagen gegen alle Gefahren, einschliesslich Wasser-, Feuer- und Unfallschäden, Blitzschlag, Beschädigung durch Überspannung, Geschäftsausfall usw. Versichert sind.
9.4. Der Entsprechende Versicherungszeitraum muss dem Vertragszeitraum entsprechen und sich ebenfalls bei Vertraglichen Verlängerungen verlängern, so dass entsprechende Systeme und Komponenten versichert bleiben.
9.5. Durch nicht Deckung entstandene Schäden gehen vollumfänglich an den Vertragspartner über. Apex IT ist hierbei Schad- und Klaglos zu halten. Sollten hierbei für Apex IT aufwände entstehen, können diese von Apex IT an den Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.
10.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Apex IT für die Erbringung ihrer Leistungen eine im jeweiligen Vertrag festgelegte Entschädigung zu bezahlen
10.2. Alle von Apex IT aufgeführten Kosten verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Allfällige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannten öffentlich-rechtliche Abgaben und Gebühren werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
10.3. Die Abrechnung von Entschädigungen erfolgt entweder durch periodische Zahlungen oder durch Einmalzahlungen. Ohne anderslautende vertragliche Regelung sind Entschädigungen immer im Voraus zu bezahlen.
10.4. Die Zahlung hat netto spätestens am 30. Tag nach Rechnungseingang beim Vertragspartner (Tag des Rechnungseingangs nicht mitgezählt) zu erfolgen.
10.5. Nichtzahlung innert Frist führt automatisch und ohne Weiteres zum Verzug.
10.6. Eine Verrechnung von Forderungen von Apex IT mit Gegenforderungen des Vertragspartners ist nicht zulässig.
10.7. Bei Zahlungsverzug ist Apex IT berechtigt nach erfolgter schriftlicher Mahnung an den Vertragspartner, sämtliche mit ihm Vertragliche Leistungen vorübergehend und ohne Entschädigungspflicht einzustellen oder nach angemessenere Nachfristansetzung komplett von der Ausführung des Vertrags zurückzutreten.
10.8. Alle Kosten, inclusive Mahngebühren, die im Zusammenhang mit der Eintreibung der säumigen Guthaben entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Apex IT AG verrechnet einen Verzugszins von 8% pro Jahr.
10.9. Sämtliche in allen Verträgen der Apex IT festgelegten Entschädigungen unterliegen einer möglichen Inflationsanpassung. Diese Anpassung kann durch Apex IT jeweils zum nächsten Quartal erfolgen. Der Vertragspartner wird für diese Anpassungen schriftlich und vorab in Kenntnis gesetzt. Jegliche andere Regelungen sowie Vertragslaufzeiten sind durch diese Entschädigungsanpassungen unberührt.
10.10. Alle von Apex IT mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge haben grundsätzlich die Möglichkeit einer Übertragung an einen neuen Vertragspartner. Eine Übertragung auf einen neuen Vertragspartner bringt eine neu Erstellung des Vertrages mit sich, sowie die Auflösung des alten Vertrages. Sämtliche in dem Vertrag definierten Entschädigungen können durch Apex IT auf die zum Zeitpunkt der Übertragung gültigen Entschädigungen angepasst werden. Apex IT behält sich das Recht vor Übertragungen abzulehnen, Vertraglich vereinbarte Leistungen an den Aktuellen Leistungsumfang anzupassen oder auch Bestandteile des Altvertrages ersatzlos zu streichen.
10.11. Apex IT behält sich das Recht vor die Erbringung seiner Dienste, Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vertragspartner einzustellen (suspendieren) wenn der Vertragspartner die geltenden Vorschriften oder vertraglichen Regelungen nicht einhält. Diese trifft insbesondere zu wenn:
10.11.1. In dem von Vertragspartner beigestellten Systeme Einrichtungen verwendet werden, die nicht aktuell geltenden Vorschriften bzw. den technischen Weisungen von Apex IT entsprechen
10.11.2. Bei eigenmächtiger nicht autorisierter Veränderung der Ausrüstung von Apex IT oder deren vorsätzlichen Beschädigung
10.11.3. Bei einer Weigerung, sicherheitstechnisch notwendige Massnahmen zu treffen oder reparaturbedürftige Einrichtungen Instand setzen zu lassen
10.11.4. Bei einer Verweigerung des Zutrittsrechts zu den Räumlichkeiten trotz entsprechender Aufforderung
10.11.5. Bei Zahlungsverzug
10.11.6. Im Zuge der Vornahme von Wartungs-, Reparatur- oder Erweiterungsarbeiten, bei Betriebsstörungen, sowie in allen Fällen von unbedingter Notwendigkeit und bei höherer Gewalt.
10.12. Apex IT haftet für den direkten Schaden, der von ihr vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Jede weitere Haftungsansprüche sind hiermit, soweit es gesetzlich zulässig ist, ausdrücklich ausgeschlossen. Im Besonderen werden von Apex IT jegliche Haftungen von indirekten Folgeschäden, entgangener Gewinn, nicht realisierten Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie Mangelfolgeschäden oder Schäden durch Datenverluste im Rahmen des gesetzlich Zulässigen abgelehnt.
10.13. Jegliche Haftung von Apex IT ist in jedem Fall auf die Leistung bzw. maximal den Betrag beschränkt, welche Apex IT aus dem fraglichen Geschäft erhalten hat.
10.14. Apex IT schliesst jegliche Haftung aus, soweit sie darlegt, dass sie die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen solchen Schaden zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.
10.15. Apex IT schliesst jegliche Haftung für Schäden aufgrund Nichterfüllung gesetzlicher und/oder vertraglicher Pflichten des Vertragspartners (insbesondere Pflicht zur rechtzeigen und fehlerfreien Vornahme von Mitwirkungspflichten) aus. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Apex IT im Hinblick auf allfällige Schadensersatzansprüche Dritter im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen freizustellen.
10.16. Apex IT ist für den Inhalt der Nachrichten, die mittels dem vom Vertragspartner bezogenen Leistungen übertragen werden nicht verantwortlich.
10.17. Apex IT haftet nicht für unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Regierungsmassnahmen und Ausfall von Telekommunikations- oder Datenübertragungsverbindungen sowie weitere unvermeidbare Störungen, die sich ausserhalb des Einflussbereiches von Apex IT befinden und für die Apex IT nicht verantwortlich ist.
10.18. Der Vertragspartner hält Apex IT für sämtliche Ansprüche von Dritten sowie alle weiteren Verluste, Haftungs- und andere Kosten und Ausgaben Schad- und klaglos, die Apex IT infolge der Benutzung oder des Missbrauchs der Leistungen durch den Vertragspartner (bzw. auch dessen Vertragspartner) oder infolge des durch den Vertragspartner ermöglichten Zugangs Dritter zu Daten und Leistungen entstanden können.
10.19. Falls Apex IT Anlagen beherbergt, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Vertragspartners befinden und keinen Bestandteil von Apex IT, aber unter Umständen mit den Anlagen von Apex IT verbunden sind (“Anlagen des Vertragspartners”), so anerkennt der Vertragspartner, dass Apex IT im Falle der Nichtzahlung offener Rechnungen durch den Vertragspartner ein Retentionsrecht auf sämtliche in den Geschäftsräumen oder Infrastrukturräumlichkeiten (ins Besondere RZ-Räumlichkeiten) von Apex IT befindlichen Anlagen des Vertragspartners hat.
10.20. Vertragliche Vereinbarungen sind für Apex IT dann verbindlich, wenn sie im Besitz des vom Vertragspartner rechtsverbindlich unterzeichneten letztgültigen Vertrages sind. Jegliche einseitige Anpassungen, Ergänzungen von Seiten des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
10.21. Vertragliche Vereinbarungen werden auf unbestimmte Zeit oder eine feste Dauer abgeschlossen werden. Für auf unbestimmte Zeit abgeschlosse Verträge können beide Parteien den Vertrag gemäss der im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist auflösen, erstmals jedoch auf das Ende der Mindestvertragsdauer.
10.22. Ist der Vertrag auf eine feste Dauer bzw. eine vereinbarte Lieferung oder Leistung festgelegt kann er nicht ordentlich gekündigt werden. Für alle anderen Verträge, gilt, sofern nicht anders im Vertrag vereinbart eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vor den Ablauf der Vertragsdauer. Ungekündigte Verträge verlängern sich mangels anderer Abrede automatisch um jeweils 1 Jahr. Kündigungen von Vertragsverhältnissen bedürfen unter allen Umständen der Schriftform und gelten nur mit Einbringungsnachweis (Einschreiben) bei Apex IT als Rechtzeitig eingebracht.
10.23. Aus wichtigen Gründen können Vertraglich vereinbarte Leistungen können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist entschädigungslost per Ende Monates jederzeit Schriftlich gekündigt werden.
Als wichtiger Grund gilt
10.23.1. Wenn technische oder rechtliche Vorschriften (beispielsweise eine geplante Leistungserweiterung etc.) die gemeinsame Nutzung der von Kommunikationsverbindung oder -anlagen durch mehrere Mieter nicht gleichzeitig nicht mehr zulassen und dadurch eine Leistungserbringung verunmöglicht wird
10.23.2. Wenn Apex IT die betreffende Ausrüstung endgültig ausser Betrieb nimmt und dem Vertragspartner nicht auf eine entsprechende andere Ausrüstung migrieren kann auf dem dieser die selbe oder besserer Leistungsumfang zu Verfügung gestellt wird.
10.23.3. Wenn der Vertragspartner einen Vertrag durch einen neuen Vertrag mit Apex IT ersetzt, welche die Vertraglich vereinbarte Leistung bereits beinhaltet.
10.23.4. Beiden Parteien steht das Recht zu, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, wenn aussergewöhnliche Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Erfüllung des Vertrages verunmöglichen oder die Erfüllung übermässig erschwert werden und die Erfüllung billigerweise nicht zugemutet werden kann, insbesondere jedoch wenn
10.23.4.1. Die andere Partei wesentliche vertragliche Verpflichtungen trotz Abmahnung und Nachfristen nicht erfüllt bzw. den vertragsgemässen Zustand innert angemessener Frist nicht wieder herstellt.
10.23.4.2. Die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit aufgibt, ihre Zahlung eingestellt hat, zahlungsunfähig wird, in Konkurs fällt oder die Nachlassstundung beantragt wird.
10.24. Die Nutzung von Kommunikationsverbindungen, Infrastruktur und System von Apex IT durch den Vertragspartner beinhaltet mangels andere Abrede keine Exklusivität für den Vertragspartner.
11.1. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Vertragspartner das Eigentum von Apex IT in seinem ursprünglichen und vollständigem Zustand unverzüglich jedoch spätestens 30 Tage nach Ende der Leistungserbringung zurück zu geben.
11.2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Retentionsansprüche geltend zu machen und das Eigentum von Apex IT in jedweder Form hierfür zu verwenden.
11.3. Kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Rückgabe von Eigentum der Apex IT nicht nach, so ist Apex IT berechtigt, Vertreter – denen umgehend Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten zu gewähren ist – zum Abbau und Rückholung des entsprechenden Eigentums zu entsenden. Die hierbei anfallenden Kosten werden dem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung gestellt.
11.4. Bei der Rückgabe an Apex IT erfolgt eine Überprüfung des entsprechenden Eigentums und Dokumentation des Zustandes. Es wird ein Zustandsprotokoll erstellt, welches auch dem Vertragspartner zugestellt wird. Für Verdeckte Mängel behält sich Apex IT das Recht vor, sofort, spätestens jedoch 6 Monate nach der Rückgabe diese an den Vertragspartner zu melden und entsprechende Reparaturkosten, sofern diese nicht der normalen Abnützung bzw. der betrieblichen Verwendung entsprechen, in Rechnung zu stellen.
11.5. Sofern auf Seiten des Vertragspartners bzw. auch des Liegenschaftseigentümers eine bauliche Veränderung für den Betrieb oder die Erleichterung des Betriebs eine bauliche Veränderung vorgenommen wurde, ist Apex IT nicht verpflichtet diese wieder in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen oder die bauliche Veränderung dem Vertragspartner zu entschädigen.
11.6. Apex IT ist nicht verpflichtet ihre Infrastruktur zurück zu bauen.
12.1. Apex IT erfasst die Kundendaten des Vertragspartners inkl. Allfälliger Mitarbeiter. Die Erfassung der Kundendaten kann bereits vorvertraglich im direkten Kontakt oder nach Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder auf anderen Wegen erfolgen.
12.2. Apex IT erfasst darüber hinaus auch alle Personen bezogenen Daten aller Mitarbeiter die für die Leistungserbringung notwendig sind. Apex IT ist bemüht stets die Datenverarbeitung auf das für die Leistungserbringung/Leistungserfüllung notwendige Minimum zu reduzieren.
12.3. Apex IT ist berechtigt und erfasst Daten die im Zusammenhang mit Zutrittskontrollen und Zugriffen auf ihre Dienste bzw. zu Ihren Räumlichkeiten oder den von ihren Betreuten Services zu tun hat. Apex IT erfasst weiters, sofern zur Wahrung der Sicherheit und Dokumentation notwendig, Videoüberwachungsdaten, Biometrische Daten sowie IP-Adressen beim Besuch der Homepage.
12.4. Der Vertragspartner kann auf Nachfrage jederzeit Auskunft über die zu den über ihn erhobenen Personendaten erteilen. Diese Nachfrage ist schriftlich an die Apex IT zu richten und gilt nur nach Rückbestätigung der Apex IT als eingebracht.
12.5. Personenbezogene Daten werden auf Begehren des Vertragspartners nach Beendigung der Vertraglichen Leistungen und sofern sie nicht gesetzlichen Pflichten entgegenstehen von Apex IT gelöscht.
12.6. Apex IT verwendet die erhobenen Personendaten zum Zweck der Vertragserfüllung.
12.7. Sofern für die Vertragserfüllung notwendig, darf Apex IT auch entsprechend notwendige, jedoch maximal die für den vollumfänglichen Betrieb erforderlichen, Personenbezogene Daten weitergeben.
12.8. Alle Vertragsparteien verpflichten sich sowie auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Erfüllungsgehilfen alle im Rahmen des Vertragsverhältnis erlangten, nicht allgemein bekannten Tatsachen und Daten geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Abschluss des Vertragsverhältnisses sowie auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbeschränkt weiter.
12.9. Apex IT verpflichte sich, keine Daten die auf den Kommunikationsverbindungen übertragen werden oder sich auf dessen Systeme zum Zwecke der Verarbeitung, Speicherung oder Archivierung befinden zu erfassen, aufzuzeichnen oder auszuwerten. Ausgenommen hiervon ist zur Sicherung der Qualität der Dienstleistung von Apex IT. Eine Allfällige Aufzeichnung oder Auswertung erfolgt jedenfalls nur in Absprache mit dem Vertragspartner. Hiervon unberührt bleiben die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, behördlich angeordnete Überwachungsmassnahmen sowie die gesetzliche Auskunftspflicht.
12.10. Sollten Passwörter oder andere Vertrauliche Informationen, welche Apex IT gegenüber dem Vertragspartner offen gelegt hat, unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden, muss dies der Vertragspartner Apex IT umgehend mitteilen. Apex IT wird, sofern erforderlich, entsprechende weitere Massnahmen zur Sicherung einleiten und allfällige Aufwendungen dem Vertragspartner in Rechnung stellen.
13.1. Für den Vertrag, für dessen Änderung und allfällige Nachträge ist die Schriftform, sowie deren Rechtsgültige Zeichnung aller beteiligten Vertragspartner Gültigkeitserfordernis.
13.2. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die Vertragspartner ersetzen diesfalls nichtige bzw. unwirksame Bestimmungen durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen, damit der ursprünglich von den Vertragsparteien angestrebte Zweck so weit als möglich erreicht wird.
13.3. Sollten aussergewöhnliche Umstände, welche von den Parteien bei der Unterzeichnung des Vertrages nicht vorausgesehen werden konnten, die Erfüllung des Vertrages übermässig erschweren und kann die Erfüllung billigerweise nicht mehr zugemutet werden, haben die Parteien die betreffenden Bestimmungen in Treu und Glauben durch solche zu ersetzen, welche den ursprünglichen Absichten der Vertragsparteien und dem beabsichtigten Zweck des Vertrages so nahe wie möglich kommen.
13.4. Sämtliche Verträge der Apex IT unterliegen den jeweils aktuell gültigen AGBs. Bei Aktualisierungen dieser durch Apex IT werden die Vertragspartner entsprechend über die Änderungen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Apex IT wird Aktualisierungen dieser AGBs, jeweils 3 Monate im Voraus bekannt geben. Sollten für den Vertragspartner nicht Ausschliesslich begünstigenden oder Gleichwertigen Änderungen hieraus entstehen räumt Apex IT ein Sonderkündigungsrechts auf Ende des Quartals ein, an dem die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung kommen. Bis zum Ende der Leistungserbringung durch diese Kündigung bleiben die allgemeinen Geschäftsbedingungen in Anwendung, welche vom Vertragspartner (auch stillschweigend) anerkannt wurden. Eine entsprechende Sonderkündigung hat mindestens 30 Tage vor in Kraft treten der neuen Regelungen zu erfolgen.
13.5. Für alle Vertraglichen Vereinbarungen gilt ausschliesslich Schweizerische Recht.
13.6. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschliesslich Zug der Gerichtsstand. Dies gilt auch für alle Kunden mit Domizil im Ausland.